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Anschrift:

Staatsanwaltschaft Heilbronn

Rosenbergstraße 8

74072 Heilbronn

                                                                                                                 

Telefon: 07131/64-0

Telefax: 07131/64-36990 od. 64-36790

eMail: poststelle@staheilbronn.justiz.bwl.de

Sprechzeiten

Ermittlungsabteilungen:

Montag bis Donnerstag  09:00 - 11:30 Uhr  und  14:00 - 15:30 Uhr

Freitag  09:00 - 11:30 Uhr

Strafvollstreckungs- und Gnadenabteilung:

Montag bis Freitag  09:00 - 11:30 Uhr

Mittwoch (nachmittag)  14:00 - 15:30 Uhr

Montag bis Mittwoch (nachmittag)  nach Vereinbarung

Erteilung von Besuchserlaubnis:

Dienstag  und  Donnerstag 09:30 - 11:00 Uhr

Besuchserlaubnisse für Untersuchungsgefangene per E-Mail beantragen
1. Anträge auf Erteilung einer Besuchserlaubnis für Untersuchungsgefangene können per E-Mail an die Adresse poststelle@staheilbronn.justiz.bwl.de übermittelt werden. Eine schriftliche Antragstellung bleibt unbenommen.
2. Die Übermittlung der Anträge per E-Mail beschleunigt die hausinterne Bearbeitung. Vollständige Anträge werden in der Regel binnen vier Werktagen bearbeitet.
3. Die Anträge müssen enthalten:
a) den Namen des zu besuchenden Gefangenen
b) das Aktenzeichen des zugehörigen Ermittlungsverfahrens
c) den Namen, die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum des Besuchers sowie
d) im Fall eines Antrags auf Erlaubnis eines Videotelefonats eine Skype-ID.
Den Anträgen soll zur Vermeidung von Schreibversehen in Bezug auf die Daten des Besuchers, die zu dessen Zurückweisung in der Vollzugseinrichtung führen könnten, eine lesbare Kopie des Ausweises des Besuchers beigefügt werden.
4. Nach Erteilung der Besuchserlaubnis wird diese der betroffenen Justizvollzugsanstalt per Telefax und dem Antragsteller per Post an die von ihm angegebene Anschrift übermittelt.
5. Bitte beachten Sie, dass die betroffene Justizvollzugsanstalt den Besucher regelmäßig nur einlassen wird, wenn die Personalien des von ihm zum Einlass vorgelegten Ausweises mit den in der Besuchserlaubnis angegebenen Personalien übereinstimmen.

 

Weitere Informationen:

Die Staatsanwaltschaft stellt sich vor

 

 

 

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