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Gegen Erzieher wurde Anklage wegen sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie wegen Besitzes von Kinderpornografie und wegen Vergewaltigung erhoben - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn

Kurzbeschreibung: Angeklagter zeigt sich geständig.

Datum: 24.05.2018

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat am 04.05.2018 gegen den 31 Jahre alten Erzieher aus Heilbronn Anklage zur Jugendschutzkammer des LG Heilbronn erhoben. Der Mann befindet sich - wie berichtet - seit dem 07.03.2018 in Untersuchungshaft. Ihm wird in der Anklage zur Last gelegt, im Zeitraum von 2012 bis Januar 2018 in 19 Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen und an sich von dem Kind vornehmen lassen zu haben. Da er drei der Taten filmte, und sich auch darüber hinaus geständig zeigte, konnten die Ermittler über den zunächst allein bestehenden Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften hinaus zudem die nunmehr angeklagten zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs und 17 weitere Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs nachweisen. Drei dieser Taten sind rechtlich auch als Vergewaltigung zu werten, weil der Angeschuldigte die Taten am schlafenden Kind beging. Die Filmaufnahmen in drei Fällen sind nach dem zum Zeitpunkt der Taten geltenden Gesetz zugleich als Besitz von Kinderpornografie zu bewerten.
Das Strafgesetzbuch sieht für jeden Fall des sexuellen Missbrauchs eine Strafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor und für jeden Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eine Mindeststrafe von 2 Jahren.
Bei Vergewaltigung sieht das Gesetz in der Regel ebenfalls eine Mindeststrafe von 2 Jahren vor. Der Besitz von Kinderpornografie ist nach der zur Zeit der Taten gültigen Bestimmung mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bedroht gewesen.

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